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Eine gemeinsame Kranken- und Pflegeversicherung

Gesetzlich oder privat versichert: Wer trägt die Kosten von Krankheit und Pflege?

Eine gemeinsame Kranken- und Pflegeversicherung: wenn ich zum Arzt muss, stelle ich mir zunächst weniger die Frage, wer die Kosten übernimmt. Wenn Verwandte plötzlich Pflege benötigen, werde ich dagegen unweigerlich mit dieser Frage konfrontiert. Jeder, der eine solche Situation erlebt hat, kennt den Verwaltungsaufwand und die vielen Entscheidungen, die oft innerhalb kurzer Zeit getroffen werden müssen.

Aber vielleicht stellen wir dabei noch eine andere Frage zu selten: Wie wird das gesamte System eigentlich finanziert? Und ist die finanzielle Verantwortung innerhalb unserer Gesellschaft gerecht verteilt?

Deutschland verfügt über gesetzliche und private Krankenversicherungen. Auch bei der Pflege bestehen unterschiedliche Versicherungssysteme.

Angesichts steigender Gesundheits- und Pflegekosten lohnt es sich, diese Strukturen genauer zu betrachten. Nicht nur im Interesse heutiger Rentnerinnen und Rentner, sondern auch mit Blick auf die jüngeren Generationen, die einen großen Teil der laufenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern aufbringen.

Zwei Versicherungssysteme – aber beide kosten Geld

Zunächst ist ein verbreitetes Missverständnis auszuräumen.

Wer privat krankenversichert ist, muss grundsätzlich auch eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Die dort vorgesehenen Leistungen müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gesetzlich gleichwertig sein.

Privatversicherte erhalten Pflegeleistungen also nicht einfach, ohne dafür versichert zu sein. Sie zahlen allerdings in ein anderes Finanzierungssystem ein.

Auch wichtig: Eine private Krankenversicherung bedeutet nicht, dass jemand automatisch außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung steht. Viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer zahlen ganz regulär Rentenversicherungsbeiträge.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht, wer überhaupt Beiträge bezahlt, sondern wie die unterschiedlichen Systeme Risiken und finanzielle Belastungen verteilen.

Wie viel zahlen gesetzlich Versicherte heute?

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 2026 insgesamt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der für 2026 festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 Prozent. Die tatsächlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen können davon abweichen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Krankenversicherungsbeiträge grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Ein Beispiel macht die Größenordnung deutlich:

Wer monatlich 4.000 Euro brutto verdient und bei einer Krankenkasse mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag versichert ist, zahlt gemeinsam mit seinem Arbeitgeber insgesamt 700 Euro für die Krankenversicherung.

Davon entfallen normalerweise 350 Euro auf den Arbeitnehmer und 350 Euro auf den Arbeitgeber. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Deren allgemeiner Beitragssatz liegt 2026 bei 3,6 Prozent. Für Kinderlose gilt grundsätzlich ein Zuschlag, während Eltern mehrerer jüngerer Kinder unter bestimmten Voraussetzungen Abschläge erhalten. Allein diese Beispiele zeigen, wie erheblich die Finanzierung von Gesundheit und Pflege die laufenden Einkommen beeinflusst.

Warum Gutverdienende nicht auf ihr gesamtes Einkommen Beiträge zahlen

Ein wichtiger Begriff in der Diskussion ist die Beitragsbemessungsgrenze.

Sie legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Das bedeutet: Wer monatlich 8.000 Euro brutto verdient, zahlt für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht auf die gesamten 8.000 Euro Beiträge, sondern nur auf maximal 5.812,50 Euro.

Für die darüberliegenden Einkommensanteile werden keine zusätzlichen Beiträge zu diesen Versicherungen erhoben. Menschen mit höheren Einkommen leisten damit durchaus erhebliche absolute Beiträge. Ihr prozentualer Beitragsanteil am gesamten Einkommen kann oberhalb der Bemessungsgrenze jedoch sinken.

Hier beginnt eine wichtige gesellschaftliche Diskussion: Sollte bei sehr hohen Einkommen ein größerer Anteil zur Finanzierung von Gesundheit und Pflege herangezogen werden?

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre eine mögliche Reform. Sie würde bestimmte Gutverdienende und gegebenenfalls deren Arbeitgeber stärker belasten. Ob dies die Beiträge anderer Versicherter tatsächlich senken könnte, müsste anhand konkreter Zahlen überprüft werden.

Welche Rolle spielen Beamte?

Auch die Kranken- und Pflegeversicherung von Beamten gehört zu einer umfassenden Betrachtung. Viele Beamte sind privat krankenversichert und erhalten zusätzlich Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Das bedeutet vereinfacht: Ein Teil bestimmter Krankheits- und Pflegekosten wird nach den geltenden Beihilferegeln unmittelbar aus öffentlichen Mitteln finanziert. Für den verbleibenden Teil besteht entsprechender Versicherungsschutz.

Diese Ausgaben werden letztlich ebenfalls durch öffentliche Haushalte getragen. Würden Beamte künftig stärker in ein gemeinsames gesetzliches Kranken- und Pflegeversicherungssystem einbezogen, müsste man deshalb mehrere finanzielle Veränderungen berücksichtigen. Zum einen könnten zusätzliche Beiträge in das gemeinsame Versicherungssystem fließen.Zum anderen könnten sich bestehende und zukünftige Beihilfeausgaben verändern.

Allerdings müsste der Staat möglicherweise Arbeitgeberbeiträge oder Zuschüsse übernehmen. Auch die Leistungen, die neu Versicherte beanspruchen, wären zu finanzieren.

Entscheidend wäre deshalb nicht allein die Frage, wie viel zusätzlich eingezahlt wird, sondern wie sich die gesamten Kosten für Versicherungen und öffentliche Haushalte entwickeln.

Eine vollständige Kostenrechnung könnte zeigen, ob eine gemeinsame Finanzierung langfristig Vorteile bietet und welche Übergangskosten entstehen würden.

Was könnte eine Bürgerversicherung verändern?

  • Unter dem Begriff Bürgerversicherung werden unterschiedliche Reformmodelle diskutiert.
  • Gemeinsam ist ihnen meist die Idee, einen größeren Teil der Bevölkerung in eine gemeinsame solidarische Kranken- und Pflegeversicherung einzubeziehen.
  • Dabei könnten beispielsweise bislang privat versicherte Berufsgruppen künftig gesetzlich versichert werden.
  • Eine weitere Frage wäre, welche Einkommensarten für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden sollten. Denn hohe finanzielle Leistungsfähigkeit entsteht nicht ausschließlich durch Arbeitslohn.
  • Auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere Einkünfte können eine wichtige Rolle spielen. Allerdings werden solche Einkünfte bereits heute bei bestimmten Gruppen, insbesondere freiwillig gesetzlich Versicherten, zur Beitragsberechnung herangezogen.

Eine Reform müsste deshalb genau festlegen, welche Regeln künftig für wen gelten sollen.

Könnte das jüngere Generationen entlasten?

Für viele Menschen ab 55 oder 60 stellt sich diese Frage nicht nur im Hinblick auf die eigene finanzielle Situation. Sie sehen auch, wie ihre erwachsenen Kinder versuchen, Familie, Wohnkosten, Beruf und Altersvorsorge miteinander zu vereinbaren.

Deshalb ist die Frage berechtigt, ob eine breitere Finanzierung dazu beitragen könnte, die Belastungen von Arbeitnehmern und Familien langfristig zu begrenzen. Ein größerer gemeinsamer Versichertenkreis könnte zusätzliche Einnahmen schaffen und die Finanzierung auf mehr Menschen verteilen. Ob dadurch tatsächlich niedrigere Beiträge möglich wären, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab, die  es zu bestimmen gibt.

Neue Versicherte bringen nicht nur Beiträge in das System ein. Sie benötigen auch medizinische Leistungen und gegebenenfalls Pflege. Außerdem entstehen bei einer Umstellung Kosten, beispielsweise durch bestehende Versicherungsverträge und die Berücksichtigung privater Alterungsrückstellungen.

Die langfristige Wirkung müsste deshalb sorgfältig berechnet werden –  aber sollte im Sinne einer Finanzierung für Jung und Alt berücksichtigt und jetzt angegangen werden – ohne Klientelpolitik.

Warum eine gemeinsame Versicherung nicht automatisch günstiger ist

Die Gesundheitsversorgung kostet Geld – unabhängig davon, ob die Rechnung von einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Versicherung übernommen wird.

  • Krankenhäuser müssen finanziert, Arztpraxen betrieben, Medikamente bezahlt und Pflegekräfte angemessen vergütet werden.
  • Auch eine Bürgerversicherung würde diese Ausgaben nicht einfach beseitigen.
  • Ihre mögliche Wirkung läge zunächst in einer anderen Verteilung der Finanzierung.
  • Daneben wären Veränderungen in der Organisation der Versorgung notwendig, wenn die Gesamtausgaben langfristig begrenzt werden sollen.

Prävention, frühzeitige Rehabilitation, eine verlässlichere Pflegeversorgung und ein sinnvoller Einsatz vorhandener Mittel gehören deshalb ebenfalls zur Reformdiskussion.

Was geschieht mit bestehenden privaten Versicherungen?

Eine wichtige Schwierigkeit betrifft die bestehenden Versicherungsverträge.

  • Private Kranken- und Pflegeversicherungen bilden Alterungsrückstellungen, die bei der Kalkulation langfristiger Beiträge eine Rolle spielen. Diese Rückstellungen könnten bei einer Reform nicht einfach wie frei verfügbare öffentliche Gelder behandelt werden.
  • Auch die Rechte bestehender Versicherter müssten berücksichtigt werden.
  • Eine mögliche Umstellung wäre deshalb voraussichtlich mit Übergangsregelungen verbunden.
  • Ob nur neu Versicherte in ein gemeinsames System wechseln oder auch bestehende Verträge betroffen wären, hängt vom jeweiligen Reformmodell ab.

Gerade dieser Unterschied wäre für die tatsächlichen Auswirkungen entscheidend. Aber Gedankengänge und Umsetzung wären notwendig..

Was sollte eine faire Reform leisten?

  • Eine langfristig tragfähige Kranken- und Pflegeversicherung müsste unterschiedliche Interessen miteinander verbinden, zu gleichen Lasten.
  • Ältere Menschen benötigen die Sicherheit, dass sie auch bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden.
  • Jüngere Menschen müssen darauf vertrauen können, dass steigende Kosten nicht dauerhaft zu einer immer höheren finanziellen Belastung führen.
  • Und Menschen mit besonders hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit könnten bei der Suche nach einer breiteren Finanzierungsgrundlage ebenfalls berücksichtigt werden.

Entscheidend wäre dabei, nicht nur einzelne Beitragssätze zu verändern, sondern die gesamten Einnahmen und Ausgaben transparent gegenüberzustellen. Dazu gehören die gesetzlichen und privaten Versicherungen, die staatlichen Beihilfeausgaben, mögliche zusätzliche Beiträge sowie langfristige Kostenentwicklungen.

Erst eine solche Gesamtbetrachtung könnte zeigen, welche Reformmodelle tatsächlich zu einer finanziell tragfähigeren Lösung führen.

Die Finanzierung von Gesundheit und Pflege geht uns alle an

Eine gemeinsame Kranken- und Pflegeversicherung wäre keine einfache Lösung für sämtliche Probleme unseres Gesundheitswesens. Sie könnte jedoch eine Möglichkeit darstellen, finanzielle Verantwortung anders und möglicherweise auf mehr Schultern zu verteilen. Ob sie dabei gerechter, wirtschaftlicher und langfristig tragfähiger wäre, müsste anhand nachvollziehbarer Berechnungen geprüft werden und alle Aspekte müssten berücksichtigt werden.

Gerade für Menschen, die heute bereits im Ruhestand sind oder kurz davorstehen, ist diese Diskussion wichtig, aber auch für die kommende Rentengeneration und Ihre Kinder / Enkel  muss diese Diskussion ohne Scheuklappen realistisch geführt werden.

Denn es geht nicht nur um die eigene medizinische Versorgung und mögliche Pflegekosten. Es geht ebenso um die Zukunft unserer Kinder und Enkel.

Ein gutes Sozialversicherungssystem sollte den Menschen heute Sicherheit bieten, ohne den kommenden Generationen finanzielle Verpflichtungen zu hinterlassen, die sie kaum noch tragen können.

Und vielleicht sollten wir deshalb häufiger darüber sprechen, wie sich die Kosten unseres Gesundheits- und Pflegesystems auf möglichst viele wirtschaftlich leistungsfähige Schultern verteilen lassen.

Was denken Sie? Sollte die Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland künftig stärker gemeinsam organisiert werden? Und welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit ältere und jüngere Generationen gleichermaßen profitieren können?


Redaktionsstand: 20. Oktober 2026. Die beschriebenen Modelle sind Reformüberlegungen und keine bereits beschlossene Einführung einer Bürgerversicherung.

Quellen:

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