Auswandern im Alter – Häufige Fragen

Im Zuge der Recherche zum Vorartikel: Auswandern im Alter nach Thailand bin ich auf den Internet-Seiten des NDR auf eine FAQ (frequently asked questions - häuftig gestellte Fragen) gestolpert, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Viele Rentner möchten Ihr Glück im Ausland versuchen, sind doch die Lebenshaltungskosten dort oftmals günstiger.

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Welches Land zahlt meine Altersrente?

Immer mehr Rentner möchten nach Renteneintritt ins Ausland auswandern. Oftmals liegt das zukünftige Wunschland innerhalb der EU. Die Europäische Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, interessierte Rentner zum Thema Rente im Ausland und Rechte als Renter im Ausland zu informieren und stellt neben vielen weiteren Informationen interessante Videos zur Verfügung.

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Welche Rechte habe ich als Rentner in einem anderen EU-Land? Die EU informiert

Immer mehr Menschen möchten nach Eintritt ins Rentenleben ins Ausland auswandern. Oftmals betrifft es andere Länder innerhalb der EU, die für die wagemutigen Rentner als neuer Wohnort so interessant sind. Die DG EMPL der Europäischen Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, interessierte Rentner zu genau diesen Themen aufzuklären. So sollen die Rechte von Rentnern im Ausland besser wahrgenommen und geschützt werden.

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Überwintern im Ausland

Der Winter in diesem Jahr hat sich in Deutschland durch merklich wenige Sonnenstunden ausgezeichnet. Kein Wunder also, dass alle nach Sonne lechzen. Was mich aber wieder sinnieren lässt, ob es nicht doch gute Alternativen gibt, den Winter auch in der Sonne zu verbringen, das heißt gerade als Renter im Ausland zu überwintern. Im Ruhestand bietet sich das wirklich an. Man verbringt den Sommer in Deutschland und hat Kontakt zu Familie und Freunden, und im Winter macht man sich „auf und davon“.

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Krankenversicherung für Rentner im Ausland

Wer Rente bezieht, der ist auch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Verlegt der Rentenbezieher seinen Aufenthalt für mehr als sechs Monate in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder die Schweiz, bleibt die Mitgliedschaft in der KVdR weiter bestehen. Solange der Rentner nur seine Rente bezieht, ändert sich daran nichts.

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