Freibetrag von Kindern für Pflegebedürftige wird erhöht – Angehörigen-Entlastungsgesetz
Angehörigen-Entlastungsgesetz - Erhöhter Freibetrag für Kinder von Pflegebedürftigen Wenn die finanziellen Mittel von Pflegebedürftigen aus den eigenen Mitteln und der Pflegeversicherung nicht ausreichen, müssen Kinder Ihre pflegebedürftigen Eltern unter Umständen finanziell unterstützen. Um hier eine Entlastung zu schaffen, hat die Bundesregierung heute, am 14. August 219 im Bundeskabinett beschlossen, dass der Freibetrag erhöht wird. So soll eine Belastung erst ab einem Jahresbrutto-Einkommen ab 100.000 EUR möglich sein. Weitere Teile des das Angehörigen-Entlastungsgesetzes sehen eine dauerhafte und finanzielle ergänzende und unabhängige…