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Freibetrag von Kindern für Pflegebedürftige wird erhöht – Angehörigen-Entlastungsgesetz

Angehörigen-Entlastungsgesetz – Erhöhter Freibetrag für Kinder von Pflegebedürftigen

Wenn die finanziellen Mittel von Pflegebedürftigen aus den eigenen Mitteln und der Pflegeversicherung nicht ausreichen,  müssen Kinder Ihre pflegebedürftigen Eltern unter Umständen finanziell unterstützen. Um hier eine Entlastung zu schaffen, hat die Bundesregierung heute, am 14. August 219 im Bundeskabinett beschlossen, dass der Freibetrag erhöht wird. So soll eine Belastung erst ab einem Jahresbrutto-Einkommen ab 100.000 EUR möglich sein.

Weitere Teile des das Angehörigen-Entlastungsgesetzes sehen eine dauerhafte und finanzielle ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung von Menschen mit Behinderungen vor. Zusätzlich soll für Menschen mit Behinderungen durch ein hierfür vorgesehenes Budget die Möglichkeit für eine betriebliche Ausbildung erleichtert werden.

Das Gesetz setzt damit die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einer Höhe von mehr als 100 000 Euro im Jahr zurückzugreifen. Gleichzeitig wird damit auch ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, beispielsweise bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und insofern eine solidarische Entlastung erfolgt.

Den Entwurf zu diesem Gesetz findet man auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/angehoerigen-entlastungsgesetz.html