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MDK Medizinische Dienst der Krankenversicherung

MDK Medizinische Dienst der Krankenversicherung

Der MDK ist der pflegerische und medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung.

Die Aufgaben des MDK zusammengefasst

  • Erstellung von pflegerischen und medizinischen Gutachten
  • Beratung der Krankenkassen in allgemeinen Grundsatzfragen
  • Durchführung von Einzelfallbegutachtungen
  • Kontrolle der Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Krankenkassen
  • Veröffentlichung von Transparenzberichten mit Prüfnotenvergabe
  • Zu den oben genannten Beratungsleistungen gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
  • Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege

Senior mit Pflegerin im AltenheimSinn des MDKS soll es sein, die gesundheitliche Versorgung weiterzuentwickeln und die Krankenkassen bei Entscheidungen über Leistungen sozialmedizinisch zu beraten.

Auch sollen durch die Leistungen durch den  MDK Maßnahmen vermieden werden, die unausgereift, gegebenenfalls gefährlich oder unwirtschaftlich sind.

Grundsätzlich entscheiden die Kranken- und Pflegekassen über den Umfang ihrer Leistungen und der MDK ist im oben genannten Sinne beratend tätig.

MDK-Besuch zur Pflegestufen-Einordnung

Bei der Antragstellung auf eine Pflegestufe soll durch den MDK innerhalb von etwas vier bis fünf Wochen eine Begutachtung des Pflegebedürftigen erfolgen. Dieser Termin wird vorab schriftlich mitgeteilt und da die Einteilung der Pflegestufe maßgeblich vom MDK-Befund abhängt, sollte man sich darauf vorbereiten.

Die Begutachtung durch den MDK sollte dort stattfinden, wo sich der Pflegebedürftige in der Regel auch aufhält. Wohnt er in seinen eigenen vier Wänden, sollte der Besuch auch dort stattfinden.

Es ist ratsam, eine oder mehrere Wochen vorher ein Pflegetagebuch zu führen. Hier sind die erforderlichen Pflegeleistungen und die Bedürfnisse gut ersichtlich.

Der Pflegebedürftige sollte die derzeitig pflegende Person oder bei Vorhandensein den gesetzlichen Vormund an diesem Termin zur Seite haben.

Wichtig ist auch, dass der Pflegebedürftige nach Möglichkeit umfassend in die Begutachtung mit einbezogen wird und über den Termin informiert wird, um sich auch mental damit auseinanderzusetzen. In manchen Fällen ist es Pflegebedürftigen unangenehm, sich und anderen die Notwendigkeit für Pflegeleistungen und somit auch die eigene Hilflosigkeit einzugestehen.

Eventuell vorhandene Dokumente über Krankenhaus, Arzt- oder auch Rehabilitationsmaßnahmen sollten zur Verfügung stehen.

Zu guter Letzt sollten sich Antragsteller und Verwandte vor diesem Termin bei dafür ausgebildeten Beratern informieren. In allen Bundesländern wurden seit 2008 sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet, die umfassend über die Leistungen und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Pflegeversicherung beraten können.

Da dieses Thema in seiner Gesamtheit sehr umfassend ist, sollte man in jedem Fall vorher eine Beratung in Anspruch nehmen. Wichtig ist hier noch zu wissen, dass der Begriff „Pflegeberater“ kein geschützter Begriff ist, und daher auch private Institutionen, Pflegedienst, Gemeinnützige Organisationen diese Beratungen anbieten. Da eine unparteiische und unabhängige Beratung von großer Wichtigkeit ist, sollte man vor allem auch die Pflegestützpunkte nutzen, die in jedem Fall unabhängig agieren sollten.

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