Pflegegeld was ist das und wer bekommt es? Kurz und knapp: Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst durchgeführt wird, z.B. durch Angehörige. Dabei wird dasPflegegeld an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen ausgezahlt, und diese kann das Geld als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist vom PflegeGrad einer Person abhängig. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse überwiesen, so dass die pflegebedürftige Person grundsätzlich frei darüber verfügen…
Der MDK ist der pflegerische und medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung.
Die Aufgaben des MDK zusammengefasst:
- Erstellung von pflegerischen und medizinischen Gutachten
- Beratung der Krankenkassen in allgemeinen Grundsatzfragen
- Durchführung von Einzelfallbegutachtungen
Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie auch Hilfebedürftige, die nicht die Pflegestufe 1 erreichen (und damit die sogenannte Pflegestufe 0 haben), können im Zuge der sonstigen oder niedrigschwelligen Betreuungsleistungen „Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz“ erhalten.
Da neben den im Pflegegeld enthaltenenen Leistungen für die Grundpflege manchmal auch Betreuungs- oder Beaufsichtigungsleistungen notwendig sind, zum Beispiel aufgrund von Demenz oder anderer phsychischer Erkrankungen, sind Bedarfsfälle für diese Situation gesondert geregelt.
Die Beträge für Sachleistungen und Geldleistungen sind hier unterschiedlich und können mit den Pflegeleistungen der einzelnen Stufen kombiniert werden.Grundsätzlich müssen die Leistungen zweckgebunden sein und können im Bereich der Tagespflege, Kurzzeitpflege oder auch als zusätzliche Betreuungsleistungen angesiedelt sein.
Es darf unter Verwendung dieser Förderung aber keine Grundpflege ausgeübt werden, sondern eine in die Betreuungsleistung gehende Pflege (Beaufsichtigung). (mehr …)
Das Pflegegeld wird von der gesetzlichen Pflegekasse oder auch privaten Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige gezahlt, um damit Hilfsleistungen von selbst organisierten Pflegekräften zu bezahlen. Diese Pflegekräfte können aus dem familiären und direkten Umfeld wie Verwandte oder Freunde kommen, aber auch in Form von ambulanten Pflegedienstleistern in Anspruch genommen werden.
Kombinationen aus Geld- und Sachleistungen möglich
Grundsätzlich stehen Pflegegeldleistungen oder Pflegesachleistungen zur Verfügung. Mit den Pflegegeldleistungen sollen pflegebedingte Mehrkosten aufgefangen werden oder pflegenden Verwandten ein Betrag als Anerkennung gezahlt werden können. Pflegesachleistungen beziehen sich auf Dienstleistungen durch Pflegedienste, die diese direkt mit der Pflegekasse abrechnen. (mehr …)
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