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Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der gesetzlichen Pflegekasse oder auch privaten Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige gezahlt, um damit Hilfsleistungen von selbst organisierten Pflegekräften zu bezahlen. Diese Pflegekräfte können aus dem familiären und direkten Umfeld wie Verwandte oder Freunde kommen, aber auch in Form von ambulanten Pflegedienstleistern in Anspruch genommen werden.

Kombinationen aus Geld- und Sachleistungen möglich

Grundsätzlich stehen Pflegegeldleistungen oder Pflegesachleistungen zur Verfügung. Mit den Pflegegeldleistungen sollen pflegebedingte Mehrkosten aufgefangen werden oder pflegenden Verwandten ein Betrag als Anerkennung gezahlt werden können. Pflegesachleistungen beziehen sich auf Dienstleistungen durch Pflegedienste, die diese direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wichtig ist, dass sich der Pflegebedürftige selber aussuchen kann, ob er ausschließlich Pflegegeldleistungen oder Pflegesachleistungen, oder aber beide Varianten in Anspruch nehmen möchte. Denn es sind auch Kombinationen aus Geld- und Sachleistungen möglich. Dies kann zum Beispiel dann zum Tragen kommen, wenn ein Familienanghöriger den Pflegebedürftigen nicht über den ganzen Zeitraum pflegen kann oder zusätzlich einzelne Sachleistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Höhe der Geld- und Sachleistungen monatlich veränderlich sein kann. Dann wird das verbleibende Pflegegeld von der Pflegekasse jeweils monatlich berechnet, d.h. die Kosten für die Sachleistungen werden vorab abgezogen und der Restbetrag wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.

senioren-wohnenAb Januar 2013 ergeben sich hier im Zuge der Pflegereform, welche mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) umgesetzt wird, für Versicherte hinsichtlich der Pflegestufenleistungen Verbesserungen. Die betrifft zum Beispiel an Demenz erkrankte  Menschen oder psychisch Erkrankte, die von ihren Angehörigen zu Hause betreut werden.

Diese können zusätzlich 100 Euro bis max. 220 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungsleistungen aufgrund “eingeschränkter Alltagskompetenz” erhalten. Dies ist auch dann möglich, wenn der Pflegebedürftige in keine Pflegestufe eingruppiert wurde und keine weiteren Pflegegeldleistungen erhält. Man spricht in diesem Fall von der Pflegestufe 0. Eine Übersicht über die Pflegesätze finden Sie hier.

Liegt eine Pflegestufe 1 bis 3 vor, wird die zusätzliche Betreuungsleistung zusätzlich stufenweise hinzugerechnet. Wie auch bei den Pflegegeld- und Sachleistungen ist für die Gewährung von zusätzlichen Betreuungsleistungen ein Gutachten durch den MDK notwendig. Oftmals erfolgt die Begutachtung für beide Leistungsarten zusammen bei einem Besuch.

Mehr Informationen dazu lesen Sie im Beitrag Eingeschränkte Alltagskompetenz.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld

  • Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss die Pflege des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich stattfinden, d.h. in der eigenen Wohnung oder auch in einer Wohnung, in die der Pflegebedürftige aufgenommen wurde. Das kann zum Beispiel auch das Haus der betreuenden Kinder oder anderer Verwandter oder auch auch Freunde sein. Auch alternative Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser, Alten-WGs oder auch Betreutes Wohnen erfüllen die Kriterien.
  • Es müssen Vorversicherungszeiten erfüllt sein.Hier gilt, dass der Pflegebedürftige innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert gewesen sein muss. Diese Zeitspanne von zwei Jahren gilt seit Juli 2008. Vorher betrug die benötigte Vorversicherungszeit noch 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre. Als Vorversicherungszeiten gelten Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Pflegeversicherung, Mitgliedschaft durch eine Familienversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung und auch Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung.
  • Die Pflegebedürftigkeit muss vom MDK festgestellt und bescheinigt worden sein, lesen Sie dazu auch den Beitrag – Was ist der MDK
  • Die Pflegegeldleistungen müssen immer vorab beantragt werden

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Bildquelle: Fotolia/Adobe Stock ID 19751833 © Dieter Hawlan


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