Ein Platz im Pflegeheim, wenn es alleine nicht mehr geht
Pflegeheim für Senioren – wenn Eltern oder Angehörige krank werden oder sich aus Altersgründen nicht mehr selbständig versorgen können, kann das für alle Beteiligten zu einer belastenden Situation werden. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden ist in den meisten Fällen die Wunschsituation. Als Angehöriger möchte man die bestmögliche Versorgung seiner Eltern oder Verwandten gewährleisten, und würde sie auch gern persönlich unterstützen und begleiten.
Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht
Allerdings haben die meisten Menschen nicht die entsprechende Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflege, die ihnen eine Pflege in gesundheitlich ausgerichteter pflegerischer Hinsicht ermöglicht. Nicht selten fehlt es aber auch an räumlicher Nähe durch unterschiedliche Wohnregionen, oder die/als pflegende Angehörige in Frage kommende Personen ist durch eigene Berufstätigkeit und Familie selber zeitlich sehr eingespannt, so dass eine Pflege in großem Umfang nicht möglich ist.
Auch die pflegebedürftigen Senioren leiden in vielen Fällen unter der Situation, wenn sie das Gefühl haben, für ihre Familie eine Last zu sein. In diesen Situationen kann der Umzug in ein Pflegeheim eine denkbare Alternative sein, um den Pflegebedürftigen möglichst optimal zu versorgen. Nicht ganz unterschätzen sollte man auch die Möglichkeiten für neue soziale Kontakte, die geknüpft werden können. Allerdings ist dieser Gesichtspunkt auch in großem Maße von der Mobilität der Pflegebedürftigen abhängig.
Pflegeheim für Senioren – Kosten und Inhalte
In einem Pflegeheim werden Menschen versorgt, die dies selber nicht mehr oder nur eingeschränkt tun können oder wollen. Die Pflege und Versorgung wird dabei von ausgebildeten Pfleger*innen gewährleistet. Wann ist es sinnvoll, einen Aufenthalt im Pflegeheim in Betracht zu ziehen? Wie sind die Kosten für die Unterbringung und muss man mit Wartezeiten rechnen? In diesem Artikel erhalten Sie einige Informationen über Pflegeheime.
Ein Pflegeheim für Senioren ist eine stationäre Einrichtung, in der jeder Bewohner in der Regel sein eigenes Zimmer bewohnt. Dieses kann mit persönlichen Möbeln oder Gegenständen ausgestattet werden. Der Aufenthalt für die Bewohner ist in der Regel dauerhaft. Die Pflegeheimbewohner werden rund um die Uhr von geschultem Pflegepersonal betreut. Ein/e Pfleger*in versorgt dabei täglich im Schnitt zwischen 4 und 10 Bewohner.
Das Leben in einem Pflegeheim findet in der Regel in einem festen Rahmen statt: Es gibt bestimmte Abläufe und Routinen, die sich jeden Tag wiederholen, wie z.B. das tägliche Hygieneprogramm, die Mahlzeiten und die Einnahme von Medikamenten bzw. die Durchführung von Behandlungen je nach Bedarf und Gesundheitszustand der Bewohner.
Es gibt zusätzlich eine Anzahl von Freizeit- und Hobbyaktivitäten, denen man auf Wunsch nachgehen kann, soweit dies im Tagesablauf vorgesehen ist. Dazu zählen insbesondere Spaziergänge und soziale Tätigkeiten, wie Singen, Basteln oder Gesellschaftsspiele, Tanzen oder Bewegung. Die Teilnahme hängt hier wiederum stark von der Konstitution der jeweiligen Bewohner ab.
Wer noch mobil ist, kann durch neue Kontakte und Aktivitäten durchaus eine Verbesserung der Lebensqualität finden.
Es ist sinnvoll, sich ein in Frage kommendes Pflegeheim genau anzusehen, denn auch negative Stimmen sind in Bezug auf die Qualität von Pflegeheimen durchaus vorhanden. Schauen Sie sich ein Pflegeheim möglichst genau an.
Wie bekomme ich einen Platz in einem Pflegeheim?
Nicht nur der demografische Wandel, auch die Situation der Angehörigen und die die damit einhergehende fehlende Möglichkeit pflegebedürftige Senioren zu Hause betreuen zu können, erhöht den Bedarf an Pflegeheimplätzen. Dadurch sind freie Plätze in den einzelnen Heimen sehr begehrt, die Anzahl an Anfragen ist größer als der Bestand. Dies wiederum führt zu Wartelisten, in die man sich eintragen lassen kann, um einen freien Platz zu bekommen, sobald wieder Kapazitäten vorhanden sind.
Falls ein freigewordener Platz aus irgendeinem Grund nicht in Anspruch genommen werden kann, wird die Wartezeit unter Umständen zurückgesetzt. Aktuell beträgt die Wartezeit durchschnittlich etwa 1,5 Jahre, was regional unterschiedlich ist. Es macht daher durchaus Sinn, sich bei voraussichtlichem Bedarf in einigen Jahren in eine Warteliste bei einem oder mehreren präferierten Pflegeheim(en) einzutragen.
Was kostet die Unterbringung in einem Pflegeheim?
Die Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim für Senioren werden je nach Pflegegrad zu einem Teil von der Pflegeversicherung übernommen. Der restliche Anteil muss vom Versicherten selbst, bzw. dessen Angehörigen finanziert werden. Der Eigenanteil der Unterbringung in einem Heim liegt derzeit zwischen etwa 1.900,- bis ca. 2.200 EUR im Monat. Diese Berechnung umfasst allerdings nur die Grundversorgung, etwaige Zusatzleistungen wie z.B. spezielle Behandlungen oder engmaschigere Betreuung sind darin in der Regel nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.
Um den Eigenanteil der Kosten für einen Pflegeheimplatz zu decken, wird das bestehende Vermögen des Pflegebedürftigen in Form der Rente verwendet. Aber auch von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum werden verwendet, falls keine weiteren finanziellen Rücklagen verfügbar sind. Was dann noch bleibt, ist das sogenannte Schonvermögen.
Pflegebedürftigen steht ein Schonbetrag zu, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege verwenden müssen, der gleiche Betrag wird auch beim Ehepartner verschont. Besitzt der Pflegebedürftige eine Immobilie, die vom Ehepartner bewohnt wird, kann diese ebenfalls zum Schonvermögen gezählt werden, sofern sie als angemessen anzusehen ist.
Was tun, wenn die Rente nicht ausreicht?
Wird die Rente bis auf das maximale Maß herangezogen und reicht aber nicht für den Eigenanteil, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege” zu stellen (§ 61 SGB XII). Diese Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu und ist in vielen Fällen auch notwendig, denn ein nicht unbeträchtlicher Teil der heute pflegebedürftigen Senioren verfügt nicht über ausreichende finanzielle Mittel aus der Rente und weiterem Vermögen, um den Eigenanteil zu decken. Wichtig ist hier, beim zuständigen Sozialamt rechtzeitig einen Antrag zu erstellen, denn eine rückwirkende Zahlung erfolgt nicht, eine Beteiligung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem dem Sozialamt der Bedarf bekanntgegeben wurde.
Ab 2022 wurde im Zuge der Pflegereform unter anderem eine weitere Entlastung beschlossen. Dieser Zuschuss zu den Pflegekosten wird als “Leistungszuschlag” bezeichnet und gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. Der Leistungszuschlag wird als Entlastung zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt, so soll der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten verringert werden.
Der Leistungszuschuss bezieht sich nicht auf Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Pflegeeinrichtung. Die Höhe des Zuschusses steigt mit der Länge des Aufenthaltes, so gilt für Pflegebewohner im ersten Jahr des Aufenthaltes ein Zuschuss von 5%, der im Verlauf eines Aufenthaltes von mehr als drei Jahren auf bis zu 70% steigen kann. Dies gilt wie erwähnt für den Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten, nicht für die anderen Kosten.
Einen ausführlichen Beitrag darüber, wie sich die Kosten in einem Pflegeheim zusammensetzen, finden Sie auf der Website der verbraucherzentrale.de
Was sollte man als Angehöriger beachten?
Bevor Sie sich für oder gegen die Unterbringung in einem Pflegeheim entscheiden, sollte zunächst der Pflegegrad des Betroffenen ermittelt werden. Darunter versteht man das Ausmaß, in welchem ein Mensch auf die Hilfe und Betreuung von anderen angewiesen ist. Die Höhe der Kosten für medizinische Behandlung, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, steigt mit zunehmendem Pflegegrad des Patienten. Sehen Sie sich als Angehöriger das Pflegeheim nach Möglichkeit an.
Fazit
Ein Platz in einem Pflegeheim ist für Senioren und deren Angehörigen eine Alternative zur oft belastenden Pflege durch Angehörige. Allerdings ist die Aufnahme dort mit langen Wartezeiten verbunden, und – je nach Pflegegrad – auch sehr kostenintensiv.
Weitere Informationen erhalten Angehörige und Pflegebedürftige auch über die regionalen Pflegestützpunkte. Diese beraten umfassend und regional über alle Fragen. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung sowie Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. Auch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen sind dort zu erfragen. Eine Übersicht mit Suchfunktion nach Pflegestützpunkten in Ihrer Nähe finden Sie hier: Übersicht Pflegestützpunkte.
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