Das Pflegegeld wird von der gesetzlichen Pflegekasse oder auch privaten Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige gezahlt, um damit Hilfsleistungen von selbst organisierten Pflegekräften zu bezahlen. Diese Pflegekräfte können aus dem familiären und direkten Umfeld wie Verwandte oder Freunde kommen, aber auch in Form von ambulanten Pflegedienstleistern in Anspruch genommen werden.
Kombinationen aus Geld- und Sachleistungen möglich
Grundsätzlich stehen Pflegegeldleistungen oder Pflegesachleistungen zur Verfügung. Mit den Pflegegeldleistungen sollen pflegebedingte Mehrkosten aufgefangen werden oder pflegenden Verwandten ein Betrag als Anerkennung gezahlt werden können. Pflegesachleistungen beziehen sich auf Dienstleistungen durch Pflegedienste, die diese direkt mit der Pflegekasse abrechnen. (mehr …)
Pflegestützpunkte dienen als zentrale Anlaufstelle für betroffene Pflegebedürftige und deren Angehörige. Im Zug der Pflegereform 2008 wurde die Einrichtung von Pflegestützpunkten in ganz Deutschland beschlossen.
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