Heimgesetz und Heimaufsicht

Im Gegensatz zu Seniorenresidenzen oder neueren Wohnformen wie Betreutes Wohnen oder Senioren-Wohngemeinschaften ist die Einrichtung von Senioren- oder Altenheimen im Heimgesetz geregelt. Im Heimgesetz sind die Voraussetzungen vorgegeben, die ein Seniorenheim erfüllen muss. Dies beginnt bei der Verpflegung, der erforderlichen Ausstattung der Gemeinschaftsräume und den Leistungen und Aufgaben des Heimpersonals. Auch die Gestaltung der Heimverträge ist vorgegeben.

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