Mit dem offiziellen Gesetzesentwurf des Kabinetts ist die erste Hürde für eine erfolgreiche Einführung der Grundrente genommen. Damit bringt die große Koalition aus SPD und CDU das auf den Weg, was Arbeitsminister Heil bereits vor Jahren einführen wollte. Greifen soll die Grundrente aber erst ab dem Jahr 2021. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Ansprüche, Berechnung und Beantragung.
Was versteckt sich hinter der “Grundrente”?
Das Modell soll den Menschen helfen, die ihr gesamtes Leben oder einen Großteil davon arbeitstätig waren, von ihren Rentenbezügen aber nicht oder nur schwer leben können. Aus diesem Grund wird das Modell in den Medien häufiger als “Respektrente” bezeichnet. Die Lebensleistung der Einzelnen soll also anerkannt werden. Dazu gehört auch, dass ihnen der Gang zum Sozialamt, das Sammeln von Pfandflaschen im Alter und Co. erspart bleiben.
Ein Blick in die Statistik macht deutlich, warum Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Anliegen so wichtig ist. Grundsicherung wird in Deutschland aktuell von etwas mehr als 550.000 Menschen bezogen, oftmals wird sie aber gar nicht beantragt. Ein noch deutlicheres Bild zur Rentenentwicklung zeigt die Zahl der Alters- und Erwerbsminderungsrenten, die sich unter 800 Euro beziffert: 8,98 Millionen Menschen beziehen solch eine kleine Rente. Nicht alle davon haben regelmäßig in die Rentenkasse eingezahlt, viele davon waren selbständig oder in einem Einverdienerhaushalt. 4,1 Millionen Arbeitnehmer in einer Vollzeitbeschäftigung erhielten zuletzt nur geringe Löhne.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Grundrente maximal eine Höhe von 404,86 Euro im Monat erreichen.
Wer genießt einen Anspruch auf die Grundrente?
Sofern der Gesetzentwurf nicht verworfen oder verändert wird, werden zur Einführung im Jahr 2021 rund 1,3 Millionen Menschen die Grundrente beziehen beziehungsweise von dieser profitieren. Etwa 900.000 davon sind Frauen. Das begründet sich primär mit der in der Vergangenheit dominanten Rollenverteilung des arbeitenden Mannes und der Frau, die zuhause die Kinder hütet. Damit der Anspruch auf die Grundrente überhaupt gegeben ist, müssen Betroffene aber mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge in die deutsche Rentenkasse eingezahlt haben. Dazu zählen auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Jahre zur Anrechnung bei einer Pflegetätigkeit oder aus der Kindererziehung.
Ein wichtiger Punkt ist die vorgesehene Staffelung der Grundrente, die dafür sorgt, dass erst ab insgesamt 35 Beitragsjahren eine volle Ausschüttung möglich ist. Die Beitragsjahre beziehen sich auf das gesamte Leben und müssen nicht fortlaufend erreicht sein. Wer also beispielsweise zwischenzeitlich in selbstständiger Tätigkeit sein Geld verdiente und deshalb nicht in die Pflichtversicherung der Rentenkasse einzahlte, behält seinen Anspruch dennoch bei, sofern jener eben diese 35 Beitragsjahre erreicht. Außerdem liegt ein Anspruch auf die Grundrente nur dann vor, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Über diese können Sie im nächsten Abschnitt mehr erfahren.
Einkommensgrenzen
Es wird zwischen Alleinstehenden und Paaren beziehungsweise Eheleuten differenziert. Letztere erhalten dann den vollen Zuschlag, wenn ihr Einkommen aus der Rente die Grenze von 1.950 Euro nicht übersteigt. Bei Alleinstehenden dürfen die monatlichen Rentenbezüge 1.250 Euro nicht übertreffen. Bei dieser “harten” Grenze der Grundrente wäre es Betroffenen möglich, den vollen Betrag zu beziehen.
Anders sieht es bei denjenigen aus, deren Rente diese Grenzen überschreitet. Das Einkommen, was sich darüber bewegt, wird dann zu 50 Prozent angerechnet. Wer also beispielsweise als Alleinstehender eine monatliche Rente von 1.500 Euro bezieht, bewegt sich 250 Euro über der “harten” Grenze. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent angerechnet, was 150 Euro ergibt. Der Gesetzgeber kürzt folglich die Bezüge aus der Grundrente um 150 Euro.
Eine weitere Staffelung greift ab 1.600 Euro (Alleinstehende) sowie 2.300 Euro (Paare und Eheleute). Alles, was darüber hinausgeht, wird mit 100 Prozent angerechnet. Wenn ein Alleinstehender nun eine Rente von 1.800 Euro bezieht, werden also 200 Euro auf die Grundrente angerechnet. Um diesen Betrag erfolgt eine Kürzung der Beiträge aus der Grundrente. Die Regelung, speziell auch die für Paare und Eheleute, soll die Kostenbelastung abmindern. Insbesondere der CDU war es ein Anliegen, dass vermögende Haushalte nicht pauschal von der Grundrente profitieren.
Aus diesem Grund kommt es zu einer Einkommensprüfung. Dabei ermittelt der Gesetzgeber, ob Einkünfte aus Mieten, Pensionen oder privater Vorsorge bestehen. Ebenso erfolgt eine Verrechnung mit Werbungskosten auf Aufwendungen, wie beispielsweise der Krankenversicherung, sowie eine Berücksichtigung der aktuell geltenden Steuerfreigrenzen auf Kapitalerträge. Die Einkommensprüfung für die Grundrente soll jährlich wiederholt werden. Unter Umständen, weil bei Rentnern im ersten Bezugsjahr wichtige Daten zur Berechnung fehlen, wird sie daher erst ab dem zweiten Rentenjahr ausgezahlt.
Muss die Grundrente beantragt werden?
Das ist nicht notwendig. Ab der Einführung am 1. Januar 2021 wird die Deutsche Rentenversicherung automatisch Überprüfungen und Abgleichungen vollziehen. Wer demnach für den Erhalt der (anteiligen) Grundrente berechtigt ist, bekommt diese automatisch ausgezahlt.
Berechnung der Grundrente
Als Grundlage werden Entgeltpunkte herangezogen. Sie werden von Versicherten während ihres gesamten Lebens erworben und bestimmen maßgeblich die Höhe der späteren Rente. Der Durchschnitt siedelt sich auf einem Wert zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdieners an, anschließend werden sie auf maximal 0,8 Entgeltpunkte verdoppelt und das Ergebnis dann um 12,5 Prozent verringert. Dadurch fällt die Rente höher aus, wenn die Beitragsleistung ebenfalls höher ist.
Ein Beispiel macht deutlich, wie das Modell die regulären Einkünfte im Alter steigern könnte. Wer 38 Jahre lang arbeitete und davon 26 Jahre lang innerhalb des eben erwähnten Durchschnitts (30 bis 80 Prozent), kann bei einem Mittel von 70 Prozent eine Rente von 754 Euro beziehen. Der Grundrentenzuschlag beziffert sich dann auf 75 Euro.
Das Gesetz berücksichtigt auch jene, die zwar mindestens 33 Jahre einzahlten, aber weit unter dem Durchschnitt verdienten. Sie sollen einen Freibetrag von aktuell 216 Euro erhalten.
Weiterführende Informationen
Die Website der Deutschen Rentenversicherung bietet neben weiteren Informationen auch eine FAQ mit weiteren Details sowie vereinfachten Beispielen für unterschiedliche Rentensituationen. Ein Blick lohnt sich also : FAQ – Grundrente.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung da, alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Haftungsanspruch. Bei Fragen zur individuellen Rentensituation nehmen Sie am besten Kontakt mit einem Rentenberater in Ihrer Nähe auf. Diese befinden sich oft in der jeweils für Sie passenden Stadt oder Gemeinde.
Unter nachfolgendem Link der Deutschen Rentenversicherung können Sie einen in Ihrer Nähe befindlichen Rentenexperten finden und auf Wunsch online einen Termin vereinbaren: Beratung suchen und buchen DRV
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IStock.com ID: D:1141977907 RossHelen