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Rentenänderung 2022

Rentenänderung 2022

Was hat sich bei der Rente geändert? Diese Frage stellen sich nicht nur Rentner und Menschen die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Neben der Corona-Pandemie und dem Klimawandel ist die Altersvorsorge das Thema, welches die Menschen in Deutschland bewegt. Junge Menschen fragen sich, ob sie im Alter finanziell ausreichend abgesichert sein werden. Aber auch derzeitige Rentnerinnen und Rentner sind in Sorge. Die dramatisch ansteigende Inflation sorgt in Kombination mit der ausgebliebenen Rentenerhöhung 2021 für knappe Kassen. Was bringt 2022 für Ruheständlerinnen und Ruheständler sowie für künftige Rentnerinnen und Rentner? Wird sich die finanzielle Situation aufhellen?

Mit Stichtag zum 1. Januar 2022 trat eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen in Kraft. Einige davon betreffen die Rente. Darüber hinaus sind seitens der Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP im laufenden Kalenderjahr weitere Änderungen geplant. Einen Überblick darüber, was dies für Rentnerinnen und Rentner bedeutet, liefert der nachfolgende Artikel.

Rentenänderung 2022: sattes Plus bei der Rente

Die Entwicklung der Renten ist an die allgemeine Lohnentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland gekoppelt. Somit steigen die Renten im Gleichschritt mit den Gehältern. Demnach hätte es 2021 eigentlich eine Rentensenkung geben müssen, da die Löhne schrumpften. Hierfür ursächlich waren die Auswirkungen der Coronakrise.

In solch einem Fall greift jedoch die gesetzliche Rentengarantie. Diese besagt, dass Rentenkürzungen ausgeschlossen sind. Dennoch mussten Ruheständlerinnen und Ruheständler Kaufkraftverluste hinnehmen. Der Grund: ansteigende Inflation. Diese lag laut neusten Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden bei +3,1 % gegenüber dem Vorjahr.

Im Westen gab es im Juli 2021 eine Nullrunde, während ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner sich immerhin um +0,7 % freuen konnten. In diesem Jahr soll alles anders werden.

Rentenänderung 2022: Bundesarbeitsminister Heil kündigt Rentenerhöhung an

Jedes Jahr im Juli informiert die Deutsche Rentenversicherung die Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen über die Entwicklung der Rente. 2022 soll diese deutlich erhöht werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD betonte gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass es eine “kräftige Rentenerhöhung” geben werde.

Wie hoch diese genau ausfallen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Ursprünglich prognostizierten Experten eine Steigerung im Westen um 5,2 % und im Osten um 5,9 %. Aufgrund neuer Entwicklungen wird daraus mutmaßlich nichts werden. Schuld daran sind die Pläne der Ampelkoalition.

Rentenänderung 2022: Aktivierung des Nachholfaktors

Bereits im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP die Reaktivierung des Nachholfaktors schriftlich niedergelegt. Auf Seite 66 heißt es sinngemäß, dass der Nachholfaktor vor der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 wieder eingeführt werden soll. Die Neuregelung hat unmittelbare Auswirkungen auf die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Vereinfacht dargestellt bewirkt der Faktor, dass die Renten nach einer eigentlich nötigen, aber ausgebliebenen Reduktion langsamer ansteigen als die Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Demnach rechnet Heil mit einer Anpassung der Rente um etwas mehr als 4 %. Bis die endgültige Höhe feststeht, ist Geduld gefragt. Mit einer Entscheidung wird nicht vor dem Frühjahr 2022 gerechnet.

Rentenänderung 2022: Anhebung der Altersgrenze

Der demografische Wandel macht auch vor der Deutschen Rentenversicherung nicht halt. Die Bevölkerung wird immer älter, die Geburtenrate ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken. Das bedeutet, immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentnerinnen und Rentner versorgen. Mit der nahenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge wird sich dieser Trend weiter verschärfen.

So ist es kein Wunder, dass auch in diesem Jahr die Altersgrenze für die reguläre Altersrente angepasst wird. Bereits seit Jahren steigt diese kontinuierlich. Im jetzigen Kalenderjahr liegt sie bei 65 Jahren und elf Monaten und erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um einen Monat.

Allerdings gilt sie nur für Versicherte, die 1957 geboren wurden und kurz vor Erreichen des 65. Lebensjahres stehen. Für diejenigen, die zu einem späteren Zeitpunkt geboren worden, erhöht sich das Renteneintrittsalter weiter. Im Jahr 2031 wird die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Rentenänderung 2022: Steigerung der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente ab 63

Die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren ist besser unter der Bezeichnung Frührente bekannt. Diese kann von besonders langjährig Versicherten in Anspruch genommen werden. In diesem Jahr steigt die Altersgrenze für Personen, die 1959 das Licht der Welt erblickten auf 64 Jahre und zwei Monate. Für alle jüngeren erhöht sich das Eintrittsalter bis 2029 auf 65 Jahre.

In den Genuss der Frührente kommt nur, wer mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann.

Rentenänderung 2022: Beitragsbemessungsgrenze wird weiter angeglichen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist maßgeblich, bis zu welcher Höhe das Arbeitseinkommen bezüglich der Kalkulation des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Einkommen eines Beschäftigen beitragspflichtig ist.

In den alten Bundesländern sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in 2022 von monatlich 7100 auf 7050 EUR. In den ostdeutschen Bundesländern steigt sie indes marginal um 50 EUR. Von 6700 EUR auf 6750 EUR.

Rentenänderung 2022: Rentenbesteuerung steigt

Bereits 2005 regelte die damalige Bundesregierung die Besteuerung der Rente neu. Angestoßen wurde der Prozess von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002. Demnach ist es erforderlich, die gesetzlichen Renten nachgelagert zu versteuern.

Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Rente ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Personen, die 2005 in Rente gingen, müssen lediglich 50 % ihrer Bezüge versteuern. Demgegenüber leisten Seniorinnen und Senioren, die dieses Jahr erstmalig die gesetzliche Rente beziehen, Steuern auf 82 % ihrer Rente. Bis 2040 steigt der besteuerungspflichtige Teil auf 100 %.

Rentenänderung 2022: In diesen Punkten ändert sich nichts

Neben einer Vielzahl an Änderungen gibt es Punkte, die unverändert bleiben. Davon betroffen ist beispielsweise die Hinzuverdienstgrenze. Diese stieg im Zuge der wirtschaftlichen Verwerfungen infolge der Corona-Pandemie massiv und bleibt 2022 erhalten. Nachfolgend ein Überblick:

– stabiler Beitragssatz: Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich im neuen Kalenderjahr nicht. Dieser liegt weiterhin bei 18,6 %.
– Hinzuverdienstgrenze bleibt: Die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten behält den Status quo.

Die Höhe beläuft sich auf 46.060 EUR. Das bedeutet, dass Jahreseinkünfte bis zu diesem Betrag nicht zur Kürzung der vorgezogenen Altersrente führen.

Ab 2023 gilt jedoch aller Voraussicht die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6300 EUR pro Jahr. Mit der Anhebung strebt der Gesetzgeber an, Anreize zur Wiederaufnahme der Beschäftigung nach dem Renteneintritt zu schaffen. Damit sollen personelle Engpässe insbesondere bei medizinischem Personal in Bezug auf die Corona-Pandemie bekämpft werden.

Weitere Informationen zum Thema Renten 2022 finden Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

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