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Doppelbesteuerung von Renten – was ändert sich?

Doppelbesteuerung von Renten – was ändert sich?

Ihr gesamtes Berufsleben lang haben Sie Steuern gezahlt und Rentenbeiträge abgeführt. Wurden die Beträge vom bereits versteuerten Einkommen gezahlt und nun sollen Sie Ihre Rente ebenfalls versteuern, handelt es sich um eine Doppelbesteuerung. Die Politik arbeitet seit einigen Jahren an der Abschaffung der Zweifachsteuer, doch in der Übergangsphase sind viele Senioren von dieser Problematik betroffen. Was können Sie tun? Wir klären auf!

Wer von der Doppelbesteuerung betroffen ist

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wurde die Rentenauszahlung zu 100 Prozent steuerpflichtig. Dafür sollen in die Rentenkasse eingezahlte Beträge steuerfrei gezahlt werden. Die Politik beraumte eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040 an und das Ergebnis ist eine Doppelbesteuerung, die zahlreiche Senioren trifft. Zwar wurde langsam an der Umsetzung steuerfreier Renteneinzahlungen gearbeitet, gleichzeitig wurde aber der Rentenbezug ebenfalls anteilig steuerpflichtig. Liegt die Rentenauszahlung unter der Höhe Ihrer gezahlten Beiträge im Berufsleben, sind Sie von einer Zweifachbesteuerung betroffen. Zukünftige Rentner*innen werden laut Bundesverfassungsgericht häufiger von der Doppelbesteuerung betroffen sein. Das Risiko besteht bei allen Berufstätigen, die vom versteuerten Einkommen in die Rentenkasse einzahlen und nach Beendigung der Übergangsphase eine vollständige Besteuerung der Rente vornehmen müssen.

Die Koalition hat per Vertrag beschlossen, dass die Vollversteuerung der Renten um 20 Jahre in die Zukunft verschoben wird. Das heißt konkret, dass die 100-Prozent-Steuer erst im Jahr 2060 kommen wird. Gleichzeitig wird der Zeitraum, ab dem Sie die Rentenbeiträge steuerfrei zahlen, vom geplanten Jahr 2025 auf das Jahr 2023 vorgezogen.

Tipps Erkennung und Vermeidung doppelter Rentenbesteuerung

Viele Neurentner stehen vor der Frage, ob sie von der Doppelbesteuerung betroffen sind. Grundsätzlich lässt sich die Problematik daran erkennen, dass Sie mehr von Ihrem bereits versteuerten Einkommen in die Rentenkasse einbezahlt haben, als Sie zum Renteneintritt steuerfrei herausbekommen. Um die Zweifachbesteuerung zu vermeiden, sollten Sie alle Einzahlungsbelege aufbewahren und damit eine Basis für die Nachweiserbringung schaffen. Die früheren Steuerbescheide sind Ihre beste Chance, sich gegen verfassungswidrige Steuern und spürbare finanzielle Einbußen zu wehren.

Achten Sie darauf, wie hoch Ihr steuerpflichtiger Anteil am Rentenbezug ist.
Stellen Sie diesen Betrag den versteuerten Beiträgen gegenüber (oder wenden Sie sich bestenfalls an einen Steuerberater).
Heben Sie Ihre Steuererklärungen ab dem ersten Jahr im steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis auf.
Bei Unsicherheiten sollte ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerbüro zurate gezogen werden.

Wenn Sie eine Doppelbesteuerung vermuten, sind Sie in der Nachweiserbringungspflicht. Spätestens das ist der Zeitpunkt, an dem Sie sich steuerlich beraten lassen sollten.

Wie man sich gegen die Zweifachsteuer wehren kann

Haben Sie vorgelagerte Besteuerung geleistet und sollen nun auch nachgelagerte Steuern zahlen, liegt eine Doppelbesteuerung vor. Das Gesetz besagt, dass Sie sich erst mit dem Eintritt in die Rente wehren können, da es Sie aktuell nicht betrifft. Da Sie auf Ihre Rentenbeiträge Steuern gezahlt haben und wissen, dass Ihr Renteneintrittsalter nach der Übergangsphase liegt, wissen Sie schon vorher, dass Ihre staatliche Rente doppelt besteuert wird. Mit fachkundiger Unterstützung erfahren Sie die Summe der zu viel auflaufenden Steuern und können sich darauf vorbereiten, zum Rentenbeginn gegen die verfassungswidrige Doppelsteuer vorzugehen.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Rentenbezüge erhalten, können Sie gegen die Ihnen bekannte Doppelbesteuerung vorgehen. Nun brauchen Sie die Steuerbescheide aller Berufsjahre, da Sie nur so einen sicheren Nachweis über die gezahlten Steuern in den Rentenbeiträgen erbringen können. Mit Unterstützung eines Anwalts für Steuerrecht können Sie eine gerichtliche Klage anstreben und eine Einzelfallentscheidung herbeiführen. Ab 2023 können Sie alle ab dann gezahlten Rentenbeiträge in der Steuererklärung absetzen und so vorab Geld sparen. Da die Besteuerung der Altersrente unausweichlich ist, stellt diese Möglichkeit wenigstens eine Erleichterung dar.

Fazit: Doppelbesteuerung soll entfallen – Transparenz besteht nicht

Mit Einführung der Rentenbesteuerung hat sich ein Problem ergeben, dass zahlreiche Rentner und zukünftige Senioren betrifft. Die Doppelbesteuerung spült viel Geld in die Finanzkassen und wird zum Ärgernis, für das Sie den Beweis erbringen müssen. Wenn Sie Ihr Leben lang in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt haben und der Betrag von Ihrem bereits versteuerten Einkommen abging, können Sie von einer Zweifachbesteuerung ausgehen. Denn der Rentenbezug wird seit 2005 anteilig besteuert und der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich jährlich. Leider ist es sehr kompliziert, den Nachweis zu erbringen und die Höhe der Doppelbesteuerung zu ermitteln. Daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen und Ihre Steuererklärungen sowie weitere Beläge prüfen zu lassen.

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