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Mecklenburg-Vorpommern erlaubt schrittweisen Einstieg in den „sicheren Tourismus“

Angesichts einer rückläufigen Zahl an Corona-Neuinfektionen haben sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und die Tourismusbranche am 23. April auf einen Fünf-Stufen-Plan verständigt, mit dem der Fremdenverkehr wieder anlaufen soll. „Wir können den Tourismus nur behutsam Schritt für Schritt wieder hochfahren“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schleswig, „unser Ziel ist ein sicherer Tourismus. Sicher für die Einheimischen wie auch für Urlaubsgäste.“ Daher wurde nun entschieden: Mecklenburg-Vorpommern erlaubt schrittweisen Einstieg in den „sicheren Tourismus“.

Mecklenburg-Vorpommern erlaubt schrittweisen Einstieg in den „sicheren Tourismus“

Phase 1 von 5 zum „vorsichtigen Einstieg in einen sicheren Tourismus“ hat bereits am ersten Mai 2020 begonnen. Wie schnell die Abfolge der geplanten Schritte sein wird, hängt von der weiteren Corona-Entwicklung ab.

Phase 1:
Seit dem 1. Mai können Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern wieder in ihre Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern reisen, wenn diese als Nebenwohnung angemeldet ist. Dauercamper können ihren Campingplatz bei Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder nutzen. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern können ihren Campingplatz wieder nutzen, wenn dieser als Zweitwohnsitz gemeldet ist.

Phase 2:
Sieht vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen Auflagen vor. Öffnung von Tagesangeboten im Tourismus, etwa Fahrradverleih, Bootsverleih, Strandkorbvermietung mit strengen Auflagen.

Phase 3:
Der Übernachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dauercampern ermöglicht.

Phase 4:
Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern
unter strengen Auflagen.

Phase 5:
Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risikogebiete) und Tagestourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
In ihrer Kabinettssitzung vom 5. Mai hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eine weiter Öffnung des öffentlichen Bereichs beschlossen:
– Galerien, Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten inkl. Außenanlagen können ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen
– bereits seit zwei Wochen geöffnet sind die Außenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten, ab 7. Mai 2020 sind auch die Innenbereiche wieder zugänglich.

Im nördlichsten Bundesland wird in Zukunft die Sicherheit für Urlauber und für Einheimische im Vordergrund stehen. Entscheidend für den Urlauber wird sein: welchen Gesundheitsschutz eine Destination vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus bietet. Für die einheimische Bevölkerung ist wichtig, dass der Tourismus die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht gefährlich erhöht.

Mecklenburg-Vorpommern ist bisher von allen deutschen Bundesländern am besten durch die Krise gekommen. Klar ist, so die Landesregierung: Wenn eine Ansteckungswelle unter Touristen in einer der Destination in Mecklenburg-Vorpommern ausbrechen sollte, würde dies einen langanhaltenden Schaden für das ganze Land bedeuten.
Je konsequenter das Kontaktverbot, die Abstandsregelungen oder Hygienekonzepte seien, je selbstverständlicher diese akzeptiert und eingehalten würden, desto eher werde Tourismus wieder zugelassen.

Für einen „sicheren Tourismus“ sollen in MP folgende Standards auf Basis der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch Instituts RKI eingehalten werden:

– Mindestabstand von 1,5 Metern
-Umsetzung neuer Hygieneregeln in Gaststätten und Übernachtungsinstitutionen
– Kapazitätsbegrenzungen zur Sicherstellung der Abstandsregeln usw.

Feste Termine für den schrittweisen Einstieg in einen sicheren Tourismus können nicht festgelegt werden. Die weitere Öffnung sei abhängig von der erfolgreichen Bewältigen der jeweils aktuellen Phase in Bezug auf Ansteckungszahlen, die der Einhaltung der Regeln für einen sicheren Tourismus und künftige Empfehlungen des RKI.
Informationen Mecklenburg-Vorpommern & Corona: www.regierung-mv.de

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