Den Unterschied zwischen einem Seniorenheim und einem Seniorenpflegeheim findet man bereits in dem enthaltenen Wort “Pflege”. In einem Pflegeheim leben ältere Menschen, die in der Regel dauerhaft eine medizinische und pflegerische Betreuung und Behandlung erfahren, wobei in einem Seniorenheim diese Leistungen auch angeboten werden, allerdings eine permanente Betreuung mit großerem pflegerischem Aufwand vorrangig in Pflegeheimen angeboten werden. Oftmals verschwimmen diese Grenzen, da viele Seniorenheime alle Varianten und damit verbundene Leistungen anbieten.
Neben der Versorgung mit allen Mahlzeiten und der Unterbringung in einem Zimmer oder einer Wohnung steht die je nach Erkrankung permanente pflegerische Betreuung und die medizinische Versorgung im Vordergrund. Da die Bewohner in Pflegeheimen teilweise bettlägerig sind, nur begrenzt beweglich und an Demenz und ähnlich gelagerten Beschwerdebildern leiden, ist es von ganz besonderer Wichtigkeit, das in der jeweiligen Einrichtung ein großer Wert auf die Betrachtung des Menschen als Individuum mit einer einzigartigen Persönlichkeit und Geschichte gelegt wird. Eine Anforderung die mit den heutigen Anforderungen hinsichtlich Zeitmanagement und Kostenstrukturen nicht immer gewährleistet sein muss. Dies soll durch Leitbilder der Pflegeeinrichtungen gewährleistet sein.
Leitbild der Pflegeeinrichtungen
Nur wenn die Führung des Pflegeheims zusammen mit dem Personal die Würde der einzelnen Bewohner achtet und eine respektvolle Behandlung oberstes Ziel ist, sollte man den Einzug in das Heim in Betracht ziehen. Dieses Leitbild schreiben sich viele Einrichtungen auf die Fahne, ob es dann auch so umgesetzt wird, ist manchmal eine zweite Frage.
Informieren Sie sich vorher ausreichend über das Pflegeheim
Daher ist es ganz wichtig, als Betroffene ein oder mehrere Heime vorher sehr genau anzugucken. Sprechen Sie als Angehöriger mit Bewohnern und auch deren Angehörigen. So erfahren Sie, ob es negative Aussagen und Urteile zu der Einrichtung gibt. Anzuraten ist auch, das Angehörige oder Freunde den Bewohner regelmäßig besuchen, um im Falle von Mißständen reagieren zu können.
Ausreichend vorhandenes Personal ist das A und O
Um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten, ist eine ausreichende Personalstärke neben der Qualifizierung das Wichtigste, denn nur so ist es möglich, den dort lebenden Bewohnern einen Platz zu schaffen, an dem sie umsorgt werden und auch die persönlichen Belange berücksichtigt werden können.
Gerade bettlägerige Menschen brauchten täglich Ansprache und Jemanden, der sich mit ihnen nicht nur in pflegerischer Hinsicht um den “Körper” kümmert, sondern auch um die Belange des seelischen Gleichgewichts. Das Pflegepersonal muss in Seniorenpflegeheimen aus einer bestimmten Anzahl qualifizierter Krankenpfleger und Pflegefachkräften bestehen. Die Hälfte des Personals, das betreuende Tätigkeiten ausführt, muss aus Fachkräften bestehen.
Dabei muss über 24 Stunden hinweg, also auch während der Nachtruhe die Betreuung der Bewohner von einem verantwortlichen, ausgebildeten examinierten Krankenpfleger oder Altenpfleger gemäß der gesetzlichen Personalschlüssel überwacht werden.
Pflegemissstände und unbefriedigende Zustände
Da es seit Jahren immer wieder Meldungen über Pflegemissstände und teilweise nicht befriedigende Zustände in den Pflegeheimen gibt, gibt es zwischenzeitlich auch kritische Stimmen, die Seniorenpflegeheime kritisch betrachten und Verbesserungen fordern. Hauptpunkt der Kritik ist hierbei, dass für den einzelnen Bewohner aufgrund finanzieller Sparzwänge zu wenig Zeit für die Versorgung und Betreuung zur Verfügung steht. Die führt besonders bei bettlägrigen Patienten zu weiteren Beschwerden und einer nicht angemessenen Versorgung.
Ein weiterer Kritikpunkt sind unangemessene Behandlungsformen, auch wieder um Kosten zu sparen. Genauere Informationen dazu finden Sie in einem weiteren Beitrag. Neben staatlichen Trägern und gemeinnützigen Organisationen werden viele Pflegeeinrichtungen auch durch Privatbetriebe unterhalten.
Wer zahlt die Kosten
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind oft teuer. Dabei müssen die Kosten von der gesetzlichen Rente oder einer privaten Rente getragen werden sowie aus der Pflegeversicherung (gesetzlich oder private). Häufig werden zusätzliche private Einkünfte zum Beispiel aus Vermietung oder anderen Kapitalanlagen herangezogen. Wer die Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim nicht allein tragen kann, was nicht selten der Fall ist, hat die Möglichkeit sich an das Sozialamt zu wenden.
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